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Tagespflege
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Verhinderungspflege

Entlastung für pflegende Angehörige

Die Verhinderungspflege (nach §39 SGB XI) bietet pflegenden Angehörigen eine wertvolle Entlastung, wenn sie aufgrund von Urlaub, Krankheit oder anderen persönlichen Gründen vorübergehend verhindert sind. Sie umfasst sowohl pflegerische Leistungen als auch Unterstützung bei der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. 

Zielgruppe

Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen und einem anerkannten Pflegegrad.

Leistungen
  • Verlässliche Betreuung in einer wertschätzenden Atmosphäre
  • Förderung der Teilhabe am gemeinschaftlichen Leben
  • Unterbringung im Einzelzimmer in einer besonderen Wohnform
  • Bereitstellung von Bettwäsche und Handtüchern
  • Wäscheservice
  • Vollverpflegung
Voraussetzung

Die Verhinderungspflege kann ab Pflegegrad 2 in Anspruch genommen werden, wenn die private Pflegeperson vorübergehend an der Pflege gehindert ist. Eine vorherige Mindestpflegezeit ist nicht erforderlich.

Kostenübernahme

Die Kosten werden von der Pflegekasse im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen übernommen. Seit dem 1. Juli 2025 steht hierfür ein gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zur Verfügung, der flexibel genutzt werden kann.
Gerne beraten wir Sie zu Ihrem Leistungsanspruch und unterstützen Sie bei der Antragstellung.

Kontakt

Begleitender Dienst (Wohnen und Assistenz)
Marktplatz 4 | 15230 Frankfurt (Oder)

Aneta Eisermann
Tel: 0335 401 662 72
Mobil: 0152 068 361 26
Mail: eisermann@wichern-ffo.de