Die Kosten werden von der Pflegekasse im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen übernommen. Seit dem 1. Juli 2025 steht hierfür ein gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zur Verfügung, der flexibel genutzt werden kann.
Gerne beraten wir Sie zu Ihrem Leistungsanspruch und unterstützen Sie bei der Antragstellung.