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Tagespflege
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Förder- & Beschäftigungsbereich

Fähigkeiten stärken – Perspektiven schaffen

Was ist der Förder- und Beschäftigungs-Bereich?

Der Förder- und Beschäftigungs-Bereich ist ein besonderer Bereich für Menschen mit einer schweren Behinderung.
Sie können noch nicht oder nicht mehr im Arbeits-Bereich arbeiten.
Trotzdem sollen Sie gefördert werden.
Sie sollen am Leben teilhaben.
Der Förder- und Beschäftigungs-Bereich gehört zur Werkstatt dazu.

Für wen ist der Förder- und Beschäftigungsbereich?

Wenn Sie noch nicht im Arbeits-Bereich arbeiten können.
Das ist zum Beispiel so:

  • Wenn Sie viel Pflege brauchen.
  • Wenn Sie sich selbst verletzen.
  • Wenn Sie noch keine Kraft für den Arbeits-Bereich haben.

Wir haben verschiedene Förder- und Beschäftigungsbereiche.
Für Menschen mit Behinderungen.
Für Menschen mit psychischen Erkrankungen.
Sie haben die gleichen Rechte wie die Personen aus dem Arbeits-Bereich.
Die Maßnahme heißt: „Aktivierung durch Teilhabe an der Arbeitswelt und Teilhabe am Leben der Gemeinschaft“

Aktivitäten im Förder- und Beschäftigungsbereich

Sie werden bei uns gefördert.
Das heißt:

  • wir üben mit Ihnen all-Tägliche Dinge. Zum Beispiel: Anziehen, Essen oder Aufräumen.
  • Wir üben mit Ihnen Arbeiten. Zum Beispiel: Sortieren oder einfache Hand-Griffe.
  • Wir gehen auf Ihre Bedürfnisse ein.
  • Wir schauen genau, was Sie brauchen und was Ihnen gut tut.
  • Sie bekommen viel Zeit und Geduld von uns.

Sie können auch am Gemeinschafts-Leben teilnehmen.
Es gibt zum Beispiel:

  • Das Ernte-Fest
  • Fasching
  • Andere Feste im Jahr

Sie können auch mit in den Werkstatt-Urlaub fahren.
Dort können Sie neue Orte sehen und andere Menschen kennenlernen.

Wo kann ich einen Antrag stellen?

Sie brauchen einen Antrag für den Förder- und Beschäftigungsbereich.
Den Antrag stellen Sie beim Kosten-Träger.
Das ist zum Beispiel:

  • Das Sozialamt
  • Der überörtliche Sozialhilfeträger
  • Der Bezirk

So geht es:

  1. Sie sprechen mit uns. Wir beraten Sie gerne.
  2. Wir helfen Ihnen beim Antrag.
  3. Sie oder Ihre gesetzliche Betreuung stellen den Antrag.
  4. Der Kosten-Träger prüft den Antrag.
  5. Dann bekommen Sie eine Antwort.

Haben Sie Fragen?
Kommen Sie einfach zu uns. Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen weiter.