Der Förder- und Beschäftigungs-Bereich ist ein besonderer Bereich für Menschen mit einer schweren Behinderung. Also für Menschen, die noch nicht oder nicht mehr im Arbeits-Bereich arbeiten können. Trotzdem sollen Sie gefördert werden. Und am Leben teilhaben. Sie haben die gleichen Rechte wie die Personen aus dem Arbeits-Bereich.
Der Förder- und Beschäftigungs-Bereich gehört zur Werkstatt dazu.
Für wen ist der Förder- und Beschäftigungsbereich?
Wenn Sie noch nicht im Arbeits-Bereich arbeiten können.
Das ist zum Beispiel so:
- wenn Sie viel Pflege brauchen.
- wenn Sie sich selbst verletzen.
- wenn Sie noch keine Kraft für den Arbeits-Bereich haben.
Wir haben verschiedene Förder- und Beschäftigungsbereiche.
- für Menschen mit Behinderungen
- für Menschen mit psychischen Erkrankungen
Die Maßnahme heißt: „Aktivierung durch Teilhabe an der Arbeitswelt und Teilhabe am Leben der Gemeinschaft“
Was passiert im Förder- und Beschäftigungsbereich?
Sie werden bei uns gefördert.
Das heißt:
- wir üben mit Ihnen all-Tägliche Dinge. Zum Beispiel: Anziehen, Essen oder Aufräumen.
- Wir üben mit Ihnen Arbeiten. Zum Beispiel: Sortieren oder einfache Hand-Griffe.
- Wir gehen auf Ihre Bedürfnisse ein.
- Wir schauen genau, was Sie brauchen und was Ihnen gut tut.
- Sie bekommen viel Zeit und Geduld von uns.
Sie können am Gemeinschafts-Leben teilnehmen.
Es gibt zum Beispiel:
- Ernte-Fest
- Fasching
- andere Feste im Jahr
- gemeinsame Werkstatt-Urlaube
So können Sie neue Orte sehen und andere Menschen kennenlernen.
Wo und wie kann ich einen Antrag stellen?
Sie brauchen einen Antrag für den Förder- und Beschäftigungsbereich. Den Antrag stellen Sie beim Kosten-Träger.
Das ist zum Beispiel:
- das Sozialamt
- der überörtliche Sozialhilfeträger
- der Bezirk
So stellen Sie einen Antrag:
- Sie sprechen mit uns. Wir beraten Sie gerne.
- Wir helfen Ihnen beim Antrag.
- Sie oder Ihre gesetzliche Betreuung stellen den Antrag.
- Der Kosten-Träger prüft den Antrag.
- Dann bekommen Sie eine Antwort.