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Tagespflege
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Förder- und Beschäftigungsbereich

Fähigkeiten entwickeln, Teilhabe ermöglichen

Der Förder- und Beschäftigungs-Bereich ist ein besonderer Bereich für Menschen mit einer schweren Behinderung. Also für Menschen, die noch nicht oder nicht mehr im Arbeits-Bereich arbeiten können. Trotzdem sollen Sie gefördert werden. Und am Leben teilhaben. Sie haben die gleichen Rechte wie die Personen aus dem Arbeits-Bereich.
Der Förder- und Beschäftigungs-Bereich gehört zur Werkstatt dazu.

Für wen ist der Förder- und Beschäftigungsbereich?

Wenn Sie noch nicht im Arbeits-Bereich arbeiten können.
Das ist zum Beispiel so:

  • wenn Sie viel Pflege brauchen.
  • wenn Sie sich selbst verletzen.
  • wenn Sie noch keine Kraft für den Arbeits-Bereich haben.

Wir haben verschiedene Förder- und Beschäftigungsbereiche.

  • für Menschen mit Behinderungen
  • für Menschen mit psychischen Erkrankungen

Die Maßnahme heißt: „Aktivierung durch Teilhabe an der Arbeitswelt und Teilhabe am Leben der Gemeinschaft“

 

Was passiert im Förder- und Beschäftigungsbereich?

Sie werden bei uns gefördert.
Das heißt:

  • wir üben mit Ihnen all-Tägliche Dinge. Zum Beispiel: Anziehen, Essen oder Aufräumen.
  • Wir üben mit Ihnen Arbeiten. Zum Beispiel: Sortieren oder einfache Hand-Griffe.
  • Wir gehen auf Ihre Bedürfnisse ein.
  • Wir schauen genau, was Sie brauchen und was Ihnen gut tut.
  • Sie bekommen viel Zeit und Geduld von uns.

Sie können am Gemeinschafts-Leben teilnehmen.
Es gibt zum Beispiel:

  • Ernte-Fest
  • Fasching
  • andere Feste im Jahr
  • gemeinsame Werkstatt-Urlaube

So können Sie neue Orte sehen und andere Menschen kennenlernen.

 

Wo und wie kann ich einen Antrag stellen?

Sie brauchen einen Antrag für den Förder- und Beschäftigungsbereich. Den Antrag stellen Sie beim Kosten-Träger.
Das ist zum Beispiel:

  • das Sozialamt
  • der überörtliche Sozialhilfeträger
  • der Bezirk

So stellen Sie einen Antrag:

  1. Sie sprechen mit uns. Wir beraten Sie gerne.
  2. Wir helfen Ihnen beim Antrag.
  3. Sie oder Ihre gesetzliche Betreuung stellen den Antrag.
  4. Der Kosten-Träger prüft den Antrag.
  5. Dann bekommen Sie eine Antwort.

    Kontakt

    Begleitender Dienst (Werktags: 7:00-15:30 Uhr)
    Gronenfelder Weg 22 | 15234 Frankfurt (Oder)

    Bereichsleitung: Torsten Stoll
    Telefon: 0335 683 89 18 | Mail: bd.stoll@gronenfelder-werkstaetten.de
    Sandy Grundemann | Telefon: 0335 683 89 19