Aktuelle Regeln für Wildparkbesucher

Entsprechend der aktuellen gesetzlichen Verordnungen (Siebte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 01.06.2021 des Landes Brandenburg) bitten wir Sie, bei Ihrem Aufenthalt im Wildpark folgendes zu beachten:

  • Die Einhaltung des Abstandsgebotes von 1,5 m zwischen allen Personen ist für den gesamten Wildpark verpflichtend! Ausgenommen davon sind Personen eines Hausstandes.
  • Das Tragen einer medizinischen Maske ist ab sofort nur noch im Eingangsbereich des Wildparks für alle Personen verpflichtend. Sobald Sie den Kassenbereich verlassen haben, können Sie in Höhe der Wildparkschule die medizinische Maske wieder abnehmen.
  • Wir behalten uns vor, den Zutritt zum Wildpark zu steuern und müssen ggfs. bei zu hohem Besucheraufkommen den Zutritt zum Wildpark unterbrechen. Dabei kann es zu Wartezeiten kommen. Wir bitten Sie dafür um Verständnis.
  • Mit dem Kauf der Eintrittskarte und dem Betreten des Wildparks verpflichten Sie sich, die in der Besucherordnung des Wildparks aufgeführten Verhaltensregeln und die Abstands- und Hygieneregeln zu beachten und einzuhalten.
  • Seit 08.03.2021 ist das Erfassen von Personendaten aller Besucherinnen und Besucher in einem Kontaktnachweis erforderlich. Bitte füllen Sie dazu das Formular, das Sie mit dem Kauf der Eintrittskarte erhalten, aus und werfen Sie es bitte in den schwarzen Briefkasten gegenüber vom Kassenhaus ein.
  • Ab 22.05.2021 können Sie wieder ein Imbissangebot am „Fensterverkauf“ unserer Wildparkgastronomie „Kobel“ erhalten. Sie benötigen dazu keinen Negativtest und keine Reservierung. Es erfolgt keine Bewirtung an Tischen.

Bitte beachten Sie die genannten Hinweise und bleiben Sie gesund!